Zur PTA-Ausbildung kann nur zugelassen werden, wer mindestens einen Realschulabschluss oder eine andere – als gleichwertig anerkannte – Ausbildung nachweist (§ 5, Abs. 2 des Gesetzes über den PTA-Beruf).
Bewerber können nur angenommen werden, wenn sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift sehr gut beherrschen.
(Sprachnachweis B2 ist Mindestvoraussetzung, C1 erwünscht)
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen können Sie sich jederzeit anmelden und werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen,
Schicken Sie uns Ihre Studienanmeldung per Post im Original !
Dann bekommen Sie von uns einen Termin für ein persönliches Bewerbungsgespräch.
Ein im Ausland erworbener Schulabschluss muss vom Kultusministerium des zuständigen Bundeslandes mit mindestens einem mittleren in Deutschland erworbenen Bildungsabschluss gleichgestellt sein (Bescheinigung).
Da es sich um eine naturwissenschaftlich orientierte Ausbildung handelt, sollte der Interessensschwerpunkt der BewerberInnen auf Chemie, Physik, Biologie und Mathematik liegen.
Zur Zulassung ist dann noch ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitsattest notwendig.
Weitere Infos siehe Studienanmeldung,
Nach der erfolgreichen Ausbildung und dem Bestehen des 2. Prüfungsabschnittes muss zur Berufsausübung eine Berufserlaubnis beantragt werden.
Dazu ist dann noch nochmal die persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen und eine Gesundheitsbescheinigung ist beizufügen.
Wenn Sie Fragen haben rufen Sie uns an
0221-54687-4544
oder schreiben Sie eine Mail: jaenichen@rbz-koeln.de